Schadensersatzansprüche gegen die ZAVION GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen – gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch die ZAVION GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wenn
- die Schäden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen,
- die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,
- zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) greifen,
- oder ZAVION wegen anfänglicher Unmöglichkeit oder zu vertretender Pflichtverletzung haftet.
In diesen Fällen haftet ZAVION unbeschränkt.
Bei Verletzung sogenannter Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Kardinalpflichten sind solche wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Reputationsverluste oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Das Bestehen einer Pflichtverletzung ist vom Kunden nachzuweisen.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen vorsehen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Video-Calls, Workshops oder Online-Meetings zu internen Schulungs-, Dokumentations- oder Qualitätssicherungszwecken aufgezeichnet werden dürfen.
Ferner kann Bild-, Ton- oder Textmaterial (z. B. Testimonials, Chat-Verläufe, Projektfeedbacks) nach vorheriger Zustimmung des Kunden zu Marketing- oder Referenzzwecken verwendet werden.
Ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, der ZAVION GmbH ausschließlich solches Bild-, Video- oder Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist.
Der Kunde stellt ZAVION insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistiger Eigentumsrechte vollständig frei.